ARB

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN (ARB)

Allgemeine Reisebedingungen (ARB) der SOLASELECT TRAVEL GmbH (SOLASELECT)

Diese ARB sind Bestandteil des zwischen uns (der SOLASELECT TRAVEL GmbH, Güterstr. 23b, 45219 Essen) und Ihnen zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie gelten ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben der §§ 651 a ff. BGB. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und individuelle Absprachen haben Vorrang vor diesen ARB. Unsere ARB können Sie jederzeit im Internet unter http://www.solaselect.com abrufen, ausdrucken und abspeichern.

Sofern Sie nur eine einzelne Reiseleistung (z. B. Hotelübernachtung, Ferienwohnung) buchen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise ist oder wird, finden die nachfolgenden Reisebedingungen mit Ausnahme der Ziffern 5, 8.5, 8.6 S. 6, 9 und 11 entsprechende Anwendung. Besonderheiten, die ausschließlich solche einzelne Reiseleistungen betreffen, werden nachstehend ausdrücklich geregelt bzw. kenntlich gemacht. Vorstehende Regelungen finden keine Anwendung auf einzelne Flugbeförderungsleistungen.

1. Abschluss des Reisevertrages

(1) Ihre Buchung bei uns kann mündlich, telefonisch, schriftlich, in Textform, per E-Mail oder per Telefax erfolgen. Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) auf Grundlage der jeweiligen Reiseausschreibung und den gesetzlichen vorvertraglichen Informationen bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Reisevertrag kommt erst mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) bei Ihnen zustande. Unsere Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermitteln wir Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung, schriftlich oder in Textform. Ihr Vertragspartner ist die SOLASELECT Travel GmbH.

(2) Falls unsere Annahmeerklärung inhaltlich von den Angaben aus Ihrer Reiseanmeldung abweicht, kommt noch kein Reisevertrag zustande. Vielmehr liegt in der abgeänderten Annahmeerklärung ein neues Angebot von uns an Sie. An dieses halten wir uns für die Dauer von sieben Tagen gebunden. Falls Sie innerhalb dieser Frist das neue Angebot annehmen, kommt der Reisevertrag zustande. Ihre Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Sie kann insbesondere auch durch ordnungsgemäße Leistung der Anzahlung erfolgen, sofern wir Sie bei Übersendung des neuen Angebotes über die Abweichungen unterrichtet haben.

(3) Sie können uns weiterhin (fern-)mündlich, in Textform, per E-Mail oder über unsere Webseite http://www.solaselect.com eine unverbindliche Buchungsanfrage zusenden. Die Übermittlung Ihres Reisewunsches begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend Ihrer Vorgaben. Wir werden Ihren Reisewunsch unverzüglich überprüfen und Ihnen ein Reiseangebot zusenden. Sollte eine Buchung im von Ihnen gewünschten Reisezeitraum nicht möglich sein, werden wir Ihnen dies ebenfalls unverzüglich mitteilen. Sie können unser Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist annehmen; maßgeblich ist der Zugang Ihrer Annahmeerklärung bei uns. Mit dem fristgerechten Zugang Ihrer Annahmeerklärung kommt der Reisevertrag zustande. Ihre Annahmeerklärung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, in Textform, per E-Mail oder per Telefax erfolgen. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermitteln wir Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung oder eine Reisebestätigung in Textform (per Email nebst Datei-Anhang im PDF-Format). Diese Erklärung enthält alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchte Reise. Ihr Vertragspartner ist die SOLASELECT TRAVEL GmbH.

(4) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

2. Zahlungsbedingungen

(1) Es stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

SEPA-Basis Lastschrift; Kreditkarte (Mastercard, VISA, AMEX)

Eine Zahlung mittels Kreditkarte setzt voraus, dass der Karteninhaber Reiseteilnehmer ist.

Für Zahlungen mittels SEPA-Lastschriftverfahren benötigen wir ein schriftliches SEPA Mandat von Ihnen. Dieses ist vom Kontoinhaber bei der Buchung zu unterzeichnen. Die Belastungstermine hinsichtlich der An- und Restzahlungen des Reisepreises teilen wir jeweils bis zu einem Tag vor den oben genannten Fälligkeitsdaten auf der Reisebestätigung oder Rechnung mit.

Bei einer Zahlung mittels Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto rechtzeitig zu den Fälligkeitszeitpunkten.

(2) Wir dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur dann fordern oder annehmen, wenn wir Ihnen einen Sicherungsschein übergeben haben. Zur Absicherung Ihrer Zahlungen haben wir eine Insolvenzversicherung bei der R&V Versicherung, abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Reisebestätigung und wird Ihnen per Email, Fax oder per Post übermittelt. Dies gilt nicht bei Verträgen über einzelne Reiseleistungen. In diesem Fall sind eine Insolvenzabsicherung und die Ausgabe eines Sicherungsscheins nicht erforderlich.

3.  Anzahlung / Rücktritt bei Zahlungsverzug

(1) Nach Vertragsabschluss wird nach Erhalt der Reisebestätigung und gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des gesamten Reisepreises fällig. Die Prämie für eine Reiseversicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziff. 9 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Verträgen über einzelne Reiseleistungen sind eine Insolvenzabsicherung und die Ausgabe eines Sicherungsscheins nicht erforderlich. Aus den Reiseausschreibungen können sich für bestimmte Reiseleistungen frühere Fälligkeiten ergeben.

(2) Sofern Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten leisten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten bei Buchung einer Pauschalreise erfüllt haben und zu Ihren Gunsten kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, sind wir berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 8 zu belasten. Dies gilt nicht, sofern zu dem Zeitpunkt bereits ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vorliegt.

4. Leistungen; Leistungsänderungen; Rechte bei wesentlichen Leistungsänderungen

(1) Der Inhalt der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den in den Reisevertrag einbezogenen Leistungsbeschreibungen, zum Beispiel aus unserem Reisekatalog, unseren Flyern und unserer Internetpräsenz sowie den hierauf bezugnehmenden Ausführungen in unserer Reisebestätigung.

(2) Sofern nach Vertragsschluss Änderungen vertraglich vereinbarter wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen erforderlich werden, sind diese nur dann zulässig, wenn sie von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir informieren Sie unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund über Leistungsänderungen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere auch soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

(3) Im Fall einer erheblichen Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen nach Vertragsabschluss können wir Ihnen eine entsprechende Vertragsänderung anbieten und Sie auffordern, innerhalb einer von uns bestimmten angemessenen Frist, das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Das Angebot zur Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn erfolgen. Wir können Ihnen in einem Angebot zu einer Vertragsänderung wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf der bestimmten Frist zur Erklärung über die Annahme der Vertragsänderung, die Änderung als angenommen gilt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5. Vertragsübertragung

(1) Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

(2) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise), besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Ausgenommen sind Erträge, die aus einer anderweitigen Verwertung der Reise durch uns resultieren. Wir werden uns um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Preiserhöhung

(1) Wir sind berechtigt, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der späteren Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere die Treibstoffkosten) und/oder der Steuern oder sonstigen Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Hafen- oder Flughafengebühren) oder im Falle einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse anzupassen. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten so können wir den Reisepreis entsprechend folgender Maßgabe erhöhen:

  1. Ist die Erhöhung auf den Sitzplatz bezogenen, so können wir den Preis um den entsprechenden Zusatzbetrag erhöhen.
  2. Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Um den hieraus resultierenden zusätzlichen Betrag für den Einzelplatz können wir den Reisepreis erhöhen.
  3. Werden uns gegenüber die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag erhöhen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.

Jede Erhöhung ist nur dann zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.

(2) Falls eine nachträgliche Änderung des Reisepreises erfolgt, informieren wir Sie unverzüglich hierüber. Ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind Preiserhöhungen nicht statthaft. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8%, können wir Ihnen eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und Sie auffordern, innerhalb einer von uns bestimmten angemessenen Frist das Angebot anzunehmen oder sie können unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Wir können Ihnen in einem Angebot zu einer Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf der bestimmten Frist zur Erklärung über die Annahme der Preiserhöhung, die Änderung als angenommen gilt.

(3) Sie können eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in dieser Ziffer genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Haben Sie mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von uns zu erstatten. Wir sind berechtigt, von dem zu erstattenden Mehrbetrag die uns tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abzuziehen.

8. Rücktritt (Stornokosten) / Umbuchung

(1) Sie können jederzeit vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Wurde Ihre Reise über ein Reisebüro oder einen mobilen Reiseberater gebucht, können Sie den Rücktritt auch diesen Stellen gegenüber erklären. Der Rücktritt sollte in Ihrem Interesse in Textform erklärt werden.

(2) Sofern Sie vom Vertrag zurücktreten, verlieren wir unseren Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir können jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht durch uns zu vertreten ist. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben können.

(3) Wir haben unseren Entschädigungsanspruch nach folgender Auflistung zeitlich gestaffelt. Er ist unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Bei der Berechnung der Entschädigung sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei uns gemäß folgender Auflistung berechnet. Es bleibt Ihnen jedoch stets unbenommen, uns gegenüber den Nachweis zu führen, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Auf Ihr Verlangen sind wir verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.

Die Entschädigungspauschalen der einzelnen Reiseleistungen sind nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt gestaffelt:

Bei Pauschalreisen mit Flugbeförderung:

Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 25 %,

ab dem 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn: 40 %,

ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 50 %,

ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn: 70 %,

ab dem 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn: 80 %,

ab dem 2. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt: 90 %

Bei Pauschalreisen ohne Flugbeförderung:

Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 25%

ab dem 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40%

ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn: 70%

ab dem 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn: 80%

ab dem 2. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt: 90 %

Bei reinen Hotel-, Ferienwohnungs- und Wohnmobil-Buchungen:

Bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 25%

bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 65%

ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 90%

Bei Buchung einer Kreuzfahrt:

bis 45 Tage vor Reiseantritt: 25%

vom 41. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 30%

vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 40%

vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50%

vom 14. bis 3. Tag vor Reiseantritt: 80%

ab dem 2.Tag und bei Nichtantritt: 90% des Reisepreises.

Wir behalten uns die Möglichkeit vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine individuell berechnete Entschädigung zu fordern. Dies setzt voraus, dass wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern,zu belegen und auf Ihr Verlangen hin zu begründen.

Abweichend vom Vorstehenden können wir bei einem Pauschalreisevertrag keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind gem. § 651h Abs. 3 S. 2 BGB dann unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Bei Verträgen über einzelne Reiseleistungen findet diese Regelung keine Anwendung.

(5) Ihr gesetzliches Recht gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

(6) Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen der vertraglichen Leistungen, wie des Reisetermins, des Reiseziels, Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Solche Umbuchungswünsche können, sofern ihre Durchführung durch uns möglich ist, nur nach einem Rücktritt vom Reisevertrag zu den in Ziff. 8 (1) bis (4) ausgewiesenen Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Ausgenommen hiervon sind solche Umbuchungswünsche, deren Durchführung möglich ist und die nur geringfügige Kosten verursachen. Hier berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 €. Es bleibt Ihnen unbenommen, uns gegenüber nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Ihr gesetzliches Recht gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehende Regelung unberührt.

Diese vorstehenden Regelungen gelten nicht, sofern die Umbuchung einer Pauschalreise erforderlich ist, weil wir keine, eine unzureichende oder eine falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB Ihnen gegenüber erteilt haben. In einem solchen Fall ist die Umbuchung der Pauschalreise kostenlos möglich.

9.  Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

(1) Unter folgenden Bedingungen können wir bis spätestens bis 28 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten: Wir haben in den gesetzlichen vorvertraglichen Informationen und der Reisebestätigung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl sowie deren Höhe hingewiesen. Zudem haben wir den Zeitpunkt angegeben, bis zu dem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung spätestens bei Ihnen zugegangen sein muss.

(2) Wir sind verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hierüber zu informieren und den Rücktritt zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, sind wir verpflichtet, unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wir erstatten Ihnen im Falle des Rücktritts unverzüglich auf den Reisepreis geleistete Zahlungen.

(3) Wir können darüber hinaus vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert sind. Wir werden Ihnen gegenüber in diesem Fall den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklären. Wir verlieren in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.

10. Mitwirkungspflichten des Reisenden / Gewährleistung

Wir teilen Ihnen in der Buchungsbestätigung den Zeitpunkt der Übersendung der Reiseunterlagen (Ticket, Hotelgutschein) mit. Sie haben uns mitzuteilen, wenn nach Ablauf dieser Frist keine oder nur unvollständige Unterlagen bei Ihnen eingegangen sind. Die Buchungsbestätigung ist auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Abweichungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere bei Flugreisen müssen die Namensangaben mit den Angaben im Identifikationsdokument (z.B. Reisepass) exakt übereinstimmen.

(1) Mängelanzeige

Sie können Abhilfe verlangen, sofern die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird. Sie sind verpflichtet, uns einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Eine Minderung des Reisepreises tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn diese erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Sie sind verpflichtet, der Reiseleitung am Urlaubsort unverzüglich Ihre Mängelanzeige mitzuteilen. Über die jeweilige Erreichbarkeit werden wir Sie in der Leistungsbeschreibung und der Reisebestätigung informieren. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

(2) Fristsetzung vor Kündigung

Wird Ihre Pauschalreise infolge eines Mangels der in § 651i BGB bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Pauschalreisevertrag nach § 651l BGB kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Sie sind jedoch verpflichtet uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist oder von uns verweigert wird.

(3) Gepäcksbeschädigung und Gepäcksverspätung (Verlustprotokoll)

Wir empfehlen Ihnen bei Flugreisen dringend, den Verlust von Gepäck oder Schäden am Gepäck sowie Zustellungsverzögerungen unverzüglich an Ort und Stelle der Fluggesellschaft, welche die Beförderung durchgeführt hat, mittels Schadensanzeige / Verlustprotokoll (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen Erstattungen in der Regel ab, wenn nicht oder nicht rechtzeitig eine Schadensanzeige ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige hat bei Schäden am Reisegepäck innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens und bei Gütern innerhalb von 14 Tagen seit der Annahme zu erfolgen. Bei Verspätungen müssen Sie die Anzeige innerhalb von 21 Tagen nachdem Ihnen das Gepäck oder die Güter zur Verfügung gestellt worden sind, erstatten. Ferner ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unserer Reiseleitung oder uns gegenüber anzuzeigen.

11.  Haftungsbeschränkungen

(1) Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

(2) Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Mögliche Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt.

(3) Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Events), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass diese für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Wir haften jedoch, wenn und soweit Ihnen ein Schaden entstanden ist, der durch eine Verletzung unserer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten verursacht wurde.

12.  Streitbeilegungsverfahren

Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Wir sind jedoch zu einer Teilnahme nicht verpflichtet und beabsichtigen auch keine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

13.  Datenschutz

Wir erheben und verarbeiten alle personenbezogenen Daten nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Alle Hinweise zum Datenschutz enthält unsere Datenschutzerklärung. Diese kann auf unserer Webseite unter dem Menüpunkt „Datenschutz“ bzw. folgender URL abgerufen werden: http://www.solaselect.com/datenschutz/.

14. Wichtige Hinweise

(1) Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Wir unterrichten Sie vor Reisebeginn in den vorvertraglichen Informationen und in der Reisebestätigung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie der gesundheitspolizeilichen Formalitäten.

Wir haften jedoch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von uns bedingt sind.

(2) Identität der ausführenden Fluggesellschaften (Hinweis gem. EU-Verordnung VO 2111/2005):

Wir sind verpflichtet, Sie bereits bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Hierzu verweisen wir auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Identität feststeht, teilen wir Ihnen diese mit. Dies gilt auch bei einem Wechsel der die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseite http://www.lba.de in ihrer jeweils aktuellen Fassung abrufbar.

(3) Reiseversicherung

Eine Reiseversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Wir empfehlen allen Reisenden den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Reise – bzw. Auslandskrankenversicherung einschließlich Rücktransportkosten-Versicherung. Kosten, die nach Reiseantritt durch einen vorzeitigen Reiseabbruch entstehen, können durch eine Reiseabbruch-Versicherung abgesichert werden.

(4) Flugreisen

Bei Flugreisen sind von Ihnen die maßgeblichen Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft zu beachten: Bspw. Check-In Zeiten, Bestätigungen von Flügen, Transport von Minderjährigen, Gepäckfreimenge etc.

15. Schlussbestimmungen

(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der hier genannten Bedingungen zur Folge.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Kaufrechts (CSIG). Für Verträge mit Kaufleuten ist der ausschließliche Gerichtsstand Essen vereinbart.

Unsere ARB und die Hinweise sind auf unserer Webseite unter www.solaselect.com/arb aufzurufen, dauerhaft zu speichern und auszudrucken.

Stand: Februar 2023

Reiseveranstalter: SOLASELECT TRAVEL GmbH, Güterstr. 23b, 45219 Essen